VTB (Austria) AG Logo
Home Page > Unternehmen > Finanzberichte >

§65 WAG Veröffentlichung

Handelsteilnehmer sind verpflichtet, außerbörsliche (OTC-)Geschäfte in börsenzugelassenen Aktien, sofern sie an einem geregelten Markt zugelassen sind, im Rahmen der sogenannten Nachhandelstransparenz zu veröffentlichen. Gemeldet werden abgeschlossene Geschäfte unter Angabe des Preises, des Volumens und des Handelszeitpunkts grundsätzlich möglichst nahe der Echtzeit. Auf der Website bzw. dem Link übernimmt die VTB Bank (Austria) AG für alle mit ihr nach oben angeführten Kriterien abgeschlossenen außerbörslichen Geschäfte die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Handelsinformationen. Die Daten werden hierbei chronologisch aufgeführt und nach 5 Tagen wieder gelöscht. Eine Archivfunktion für länger zurückliegende Geschäfte existiert nicht.

Auflistung der Transaktionen gem. Nachhandelstransparenz § 65 WAG 2007 bzw. Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006